Generated by All in One SEO v5.0.1.1, this is an llms.txt file, used by LLMs to index the site. # Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl Fachanwalt für Insolvenzrecht ## Beiträge - [Bundesverfassungsgericht regelt Praxis der Bestellung von Insolvenzverwaltern](https://www.biehl.de/bundesverfassungsgericht-regelt-praxis-der-bestellung-von-insolvenzverwaltern/) - Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht -------------------------------------------------------------------------------- Bei der Bewerbung um eine Tätigkeit im Rahmen von Insolvenzverfahren muss jeder Bewerber eine faire Chance erhalten, entsprechend seiner gesetzlich vorausgesetzten Eignung in Erwägung gezogen zu werden. Die Chancengleichheit der Bewerber ist gerichtlich überprüfbar. Dies entschied die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - [Zur Absichtsanfechtung einer Aufrechnungslage](https://www.biehl.de/zur-absichtsanfechtung-einer-aufrechnungslage/) - BGH Urt. v. 22. April 2004 IX ZR 370/00 Zur Absichtsanfechtung einer Aufrechnungslage / Gesamtvollstreckungsverfahren Problemstellung: Der Kläger ist Verwalter in dem am 11. November 1997 eröffneten Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der M. GmbH (im folgenden auch: Schuldnerin). Die Schuldnerin war im Baugewerbe tätig. Der Beklagte arbeitete bei einer Anzahl von Bauvorhaben als ihr Subunternehmer. - [OVG Bautzen zur Altlastproblematik in Insolvenzverfahren](https://www.biehl.de/ovg-bautzen-zur-altlastproblematik-in-insolvenzverfahren/) - Ordnungsrechtliche Verantwortung des Verwalters für Altlasten in der Insolvenz, Freigabeerklärung GesO § 8 Abs. 2; KrW-/AbfG § 36 Abs. 2 1. Eine ordnungsrechtliche Inanspruchnahme von Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverwaltern für Störungen, die von der Masse ausgehen, kommt nur insoweit in Betracht, als die Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Eingriffsname in der Person des Gesamtvollstreckungs- bzw. Insolvenzverhaltens vorlägen (wie - [Behandlung sog. vorläufigen Bestreitens des Insolvenzverwalters von Tabellenforderungen](https://www.biehl.de/behandlung-sog-vorlaeufigen-bestreitens-des-insolvenzverwalters-von-tabellenforderungen/) - a) Auch der Insolvenzverwalter, der eine von einem Insolvenzgläubiger zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung lediglich "vorläufig" bestreitet, löst die vom Gesetz an das Bestreiten geknüpften Rechtsfolgen aus (Anschluss an BAG ZIP 1988, 1587, 1589). b) Wird die zunächst vorläufig bestrittene Forderung später zur Insolvenztabelle festgestellt und erklären die Parteien daraufhin übereinstimmend den zuvor vom anmeldenden Gläubiger - [Kommentar zu BGH Urt. v. 6 Oktober 2005 IX ZR 36/02](https://www.biehl.de/kommentar-zu-bgh-urt-v-6-oktober-2005-ix-zr-3602/) - BGH Urt. v. 6 Oktober 2005 IX ZR 36/02 BGB §§ 133 A, 157 A; InsO § 259 Abs. 3 Satz 1 a) Regelungen in einem Insolvenzplan sind nach den allgemeinen Vorschriften auszulegen. b) Die Klausel "§ 259 Abs. 3 InsO findet Anwendung" im gestaltenden Teil des Insolvenzplans genügt in der Regel als Ermächtigung des - [Zur groben Fahrlässigkeit im Rahmen der Versagung der Restschuldbefreiung](https://www.biehl.de/zur-groben-fahrlaessigkeit-im-rahmen-der-versagung-der-restschuldbefreiung/) - Anbei eine Entscheidung zur groben Fahrlässigkeit im Rahmen der Versagung der Restschuldbefreiung: BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 218/04 vom 9. Februar 2006 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer, die Richter Dr. Ganter, Cierniak, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Detlev Fischer am 9. Februar 2006 - [Internationale Zuständigkeit im Insolvenzverfahren](https://www.biehl.de/internationale-zustaendigkeit-im-insolvenzverfahren/) - Von Interesse ist für alle Schuldner, die innerhalb der EU Insolvenzverfahren durchlaufen und im Ausland wohnen, die folgende Entscheidung: BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 192/04 vom 2. März 2006 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer, die Richter Dr. Ganter und Vill, die - [BGH-Urteil zu Insolvenzanfechtungen](https://www.biehl.de/bgh-urteil-zu-insolvenzanfechtungen/) - Nachfolgende Entscheidung hat Bedeutung für alle Insolvenzanfechtungen. BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 116/03 Verkündet am: 23. März 2006 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 23. März 2006 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer und die Richter Dr. Ganter, Raebel, Kayser und Dr. Detlev - [Abtretung von Ansprüchen an die KV nach Verfahrenseröffnung](https://www.biehl.de/abtretung-von-anspruechen-an-die-kv-nach-verfahrenseroeffnung/) - Anliegend wieder eine bedeutsame höchstrichterliche Entscheidung zur Arztinsolvenz; Hat der Schuldner Forderungen auf Vergütung gegen die kassenärztliche Vereinigung abgetreten oder verpfändet, so ist eine solche Verfügung unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten ärztlichen Leistungen beruhen. Vorschriften: InsO § 91 Abs. 1, InsO § 114, SGB V § - [InsO, SGB IV: Aufschlüsselung der Forderung nach Arbeitnehmern](https://www.biehl.de/inso-sgb-iv-aufschluesselung-der-forderung-nach-arbeitnehmern/) - Beschluss vom 11.06.2015, Az: IX ZB 76/13 Eine Aufschlüsselung der Forderung nach Arbeitnehmern ist bei einem Eröffnungsantrag eines Sozialversicherungsträgers zur Darlegung und Glaubhaftmachung der Forderung entbehrlich, wenn von dem Schuldner gefertigte Datensätze (sogenannte softcopys) vorgelegt werden (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03 , WM 2004, 1686). ## Seiten - [Home](https://www.biehl.de/) - Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl - Potsdam - Fachanwalt für Insolvenzrecht - tätig in der Insolvenz- und Sanierungsberatung, Schuldenbereinigung, Verbraucherinsolvenzen, Entschuldung - [Datenschutz](https://www.biehl.de/impressum/datenschutz/) - Datenschutzerklärung 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch: Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl Gregor-Mendel-Str. 4 14469 Potsdam Telefon +49 331 200565-70 Telefax: +49 331 200565-75 E-Mail: info@biehl.de 2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung a) Beim Besuch der Website Beim Aufrufen - [Profil](https://www.biehl.de/profil/) - Anwaltliche Beratung verstehe ich als Dienstleistung, die sich daran orientiert, dass Sie als Mandant effektiv und mit hohem Qualitätsanspruch beraten werden wollen. Rechtsanwältin Josephine Wolbert und unsere freien anwaltlichen Mitarbeiter unterstützen mich. Sie können erwarten, dass wir uns mit Ihren Zielen identifizieren und Ihr Anliegen mit einem Höchstmaß an persönlichem Einsatz verfolgen. Dabei suchen wir - [Kontakt](https://www.biehl.de/kontakt/) - [Honorar](https://www.biehl.de/honorar/) - Anwalts Müh' ist oft vergebens... aber nie umsonst. Das Honorar eines Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem am 1.7.2004 in Kraft getretenem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte (kurz: RVG), sofern Mandant und Anwalt keine abweichende Honorarvereinbarung treffen. Bei der Bemessung / Berechnung des RVG-Honorars ist der sogenannte Streitwert bzw. Gegenstandswert der Sache entscheidend. Das - [Service](https://www.biehl.de/service/) - Kleine Helferlein... An dieser Stelle können Sie sich über die Insolvenzverfahren informieren und Formulare downloaden bzw. ausdrucken. Unter Aktuelles finden Sie neue rechtliche Entscheidungen und Gesetzesänderungen in unregelmäßigen Abständen. Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl und Gregor-Mendel-Str. 4 14469 Potsdam Telefon +49 331 200565-70 Telefax +49 331 200565-75 E-Mail: info@biehl.de Aktuelles Vorträge/Seminare Schutzschirmverfahren Bestellung Downloads - [Leistungen](https://www.biehl.de/leistungen/) - Qualität statt Quantität Der ständig komplexer werdende Bereich der anwaltlichen Beratung erfordert eine immer höhere Spezialisierung. Kein Anwalt kann in allen Bereichen optimal beraten und vertreten, auch ich nicht. Um den Anforderungen an die Qualität der Dienstleistung gerecht zu werden, konzentriere ich mich auf wenige Beratungsfelder. Hier können Sie sich über die Rechtsgebiete informieren, - [Impressum](https://www.biehl.de/impressum/) - Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) Herausgeber: Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl Gregor-Mendel-Str. 4 14469 Potsdam Telefon +49 331 200565-70 Telefax: +49 331 200565-75 E-Mail: info@biehl.de Zulassung/Aufsichtsbehörde Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Brandenburg an der Havel. Berufsbezeichnungen/Berufsregeln Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Rechtsanwälten der - [Anfahrt](https://www.biehl.de/kontakt/anfahrt/) - Zur Adresse/Kontaktformular Anfahrtsskizze zum Downloaden und Ausdrucken: PDF-Datei Zum Lesen und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollten Sie ihn nicht haben, können Sie ihn hier kostenlos downloaden: Acrobat Reader - [Downloads](https://www.biehl.de/service/downloads/) - Die Formulare können Sie sich ausdrucken und ausgefüllt an mich per Post oder Fax zurück schicken. Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz (202 KB) Antrag auf Beratungshilfe (70 KB) Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (115 KB) Vollmacht (6 KB) Folgende Schriftstücke dienen zur Information, die Sie sich downloaden und ausdrucken können. Pfändungstabelle (1,13 MB) - [Bestellung](https://www.biehl.de/service/bestellung/) - Biehl, Kristof Insider im Insolvenzverfahren ISBN: 3-89655-057-8 Paperback 2000, ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis Kurzbeschreibung: Der erste Teil ist der Bestimmung der (Verdachts-)Kriterien gewidmet, an die Insiderregelungen geknüpft werden, wobei zur Vorbereitung der Analyse des neuen Insolvenzrechts vorab die Regelungen nach der Konkursordnung, der Vergleichsordnung sowie der Gesamtvollstreckungsordnung dargestellt werden. Im zweiten Teil der - [Verbraucherinsolvenz- und Schuldenbereinigungsverfahren](https://www.biehl.de/leistungen/verbraucherinsolvenz-und-schuldenbereinigungsverfahren/) - Sie wollen Ihre Schulden loswerden? Wer kennt es nicht: sei es die Scheidung, der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Kauf des neuen Smart auf Raten, irgendwann schnappt die Schuldenfalle zu. In der Vergangenheit bedeutete dies, dass der Schuldner aller Wahrscheinlichkeit nach seine Schulden nicht mehr loswerden würde. Durch die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung besteht - [Gesellschaftsrecht](https://www.biehl.de/leistungen/gesellschaftsrecht/) - In bester Gesellschaft Gesellschaften unterschiedlichster Formen und die damit zusammenhängenden Gestaltungsaufgaben nehmen eine zentrale Rolle im Wirtschaftsleben ein. Ich berate bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, bei der Gründung von Gesellschaften, bei der Konzeption von Gesellschaftsverträgen und bei der Ausarbeitung von Verträgen mit Organen und Organmitgliedern. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters oder erforderlich werdenden Umstrukturierungen kommt - [Schutzschirmverfahren ESUG](https://www.biehl.de/service/schutzschirmverfahren-esug/) - Mit der Reform des Insolvenzrechts durch das sog. ESUG eröffnen sich für Unternehmen in der Krise seit 1.7.2014 wie für begleitende Berater völlig neue Möglichkeiten der Überwindung von Krisen durch eine Sanierung unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts. Mehr und mehr Unternehmen fassen den immer noch notwendigen Mut diesen Schritt zu gehen und die Erfolge geben - [Insolvenz- und Sanierungsrecht](https://www.biehl.de/leistungen/insolvenz-und-sanierungsrecht/) - Krisen erkennen und bewältigen - Chancen nutzen - Schutzschirmverfahren und vorzeitige Entschuldung Im Lebenszyklus eines Unternehmens gibt es auch schlechte Zeiten: das Unternehmen ist in der Krise. Die Chancen, die in dieser Situation ein kreativer Umgang mit den insolvenzrechtlichen Vorschriften bietet, werden häufig unterschätzt. Erforderlich ist zunächst eine ebenso rasche wie gründliche Analyse aller rechtlichen - [Zur Person](https://www.biehl.de/zur-person/) - Lebenslauf 20.10.1972 Geburt in Hamburg 6.6.1992 Abitur in Pinneberg / Holstein 1.7.1992 bis 30.6.1993 Wehrdienst in Hamburg u. Appen-Unterglinde / Holstein WS 1992 / 93 bis SS 1993 Fernstudium im Magisterstudiengang soziale Verhaltenswissenschaften (Hauptfach), sowie Geschichte und Rechtswissenschaften (Nebenfächer) an der Gesamthochschule in Hagen (Fernuniversität) SS 1993 bis WS 1993 / 94 Studium der Rechtswissenschaften - [Vorträge/Seminare](https://www.biehl.de/service/vortraege-seminare/) - Mitarbeiterschulung Steuerrecht in der Insolvenz FORUM Institut für Management GmbH Gläubigerstrategien im Insolvenzverfahren GMF - Gesellschaft für innovatives Forderungsmanagement - [Aktuelles](https://www.biehl.de/service/aktuelles/) - AKTUELLES - [Publikationen](https://www.biehl.de/publikationen/) - Übersicht über Veröffentlichung (Aufsätze und Monographien) Verlag/ Zeitschrift Erscheinungsjahr und Monat Umfang Seiten Titel Verlag und ISBN / ISSN 1 Insolvenz & Vollstreckung (InVo) 1998/09 S. 237 (6) Abweichungen gegenüber dem typischen Ablauf eines Insolvenzverfahrens 0949930X 2 Neue Justiz (NJ) 1998/08 S. 541 (2) Gläubigeranfechtung in der Zwangsvollstreckung 00283231 (Nomos) 3 - - [Pauschalhonoral](https://www.biehl.de/honorar/pauschalhonoral/) - Eine weitere Abrechnungmethode ist die Vereinbarung einer festen Pauschale für einen bestimmten Auftrag. In diesem Falle wissen Mandant und Rechtsanwalt von vornherein, welche Kosten dieser Auftrag erzeugt. Pauschalhonorare biete ich dort an, wo abschätzbar ist, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird. Das gilt etwa für die Erstellung von Verträgen. - [Stundenhonorar](https://www.biehl.de/honorar/stundenhonorar/) - Bei der Stundenhonorarvereinbarung erhält der Rechtsanwalt pro Arbeitsstunde einen bestimmten Stundensatz. Hierbei bleibt der Streitwert unberücksichtigt. Die Vereinbarung eines Stundenhonorars bietet sich an, wenn der Beratungsbedarf über eine erste Orientierung hinausgeht. Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Anwalt und Mandant Vorteile mit sich bringt. Der Mandant kann sich auch mit ## Kategorien - [Aktuelles](https://www.biehl.de/category/aktuelles/)