Fachanwalt für Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht

In bester Gesellschaft

Gesellschaften unterschiedlichster Formen und die damit zusammenhängenden Gestaltungsaufgaben nehmen eine zentrale Rolle im Wirtschaftsleben ein.

Ich berate bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, bei der Gründung von Gesellschaften, bei der Konzeption von Gesellschaftsverträgen und bei der Ausarbeitung von Verträgen mit Organen und Organmitgliedern.

Bei Ausscheiden eines Gesellschafters oder erforderlich werdenden Umstrukturierungen kommt es häufig zu Auseinandersetzungen. Diese lassen sich zumeist vermeiden, wenn mögliche Konfliktsituationen rechtzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Ich berate und vertrete Gesellschafter bei solchen Auseinandersetzungen, möglichst aber bereits im Vorfeld im Rahmen der Konfliktvermeidung.

Auch Fragen der Haftung von Geschäftsführern sind in den vergangenen Jahren stärker in den Blickpunkt gerückt. Hier gilt es, das Haftungsrisiko frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Erforderlichenfalls wehre ich Haftungsansprüche gegen meine Mandanten ab bzw. setze sie für sie durch.

Wir arbeiten bei größeren Konstellationen auch mit Kollegen zusammen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.