Fachanwalt für Insolvenzrecht

Schutzschirmverfahren ESUG

Mit der Reform des Insolvenzrechts durch das sog. ESUG eröffnen sich für Unternehmen in der Krise seit 1.7.2014 wie für begleitende Berater völlig neue Möglichkeiten der Überwindung von Krisen durch eine Sanierung unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts. Mehr und mehr Unternehmen fassen den immer noch notwendigen Mut diesen Schritt zu gehen und die Erfolge geben ihnen tagtäglich Recht. Eigenverwaltung, Schutzschirm und vorläufige Gläubigerausschüsse sind inzwischen stehende Begriffe, aber für die Früherkennung wie für die professionelle Vorbereitung fehlt es an der notwendig flächendeckenden Beratungskompetenz.

Wir haben zahlreiche Verfahren in Eigenverwaltung gem. § 270a InsO erfolgreich begleitet.

Zu nennen sind beispielhaft das Diakonische Werk Potsdam e.V. und die Großbäckerei Lubig GmbH in Bonn mit jeweils über 200 Mitarbeitern, die durch die Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplanes mit uns als Verfahrensbevollmächtigte saniert wurde.

Aber auch für kleine und kleine mittelständische Unternehmen und insbesondere für Freiberufler (Ärzte und Apotheker) sind auch aus berufsrechtlichen Gründen Eigenverwaltungsverfahren mit dem Ziel der schnellen Entschuldung mittels Insolvenzplanes von großem Interesse.